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Estland

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Ein Ausweis, zehn Jahre gültig, ab sechzehn Jahren

Der Jagdausweis bescheinigt die Jagdeignung; er gilt zehn Jahre und wird ab sechzehn nach Ausbildung und Theorieprüfung erteilt.

Der Jagdausweis ist das Dokument, das die Fähigkeit einer natürlichen Person zur Jagd bescheinigt. Er kann Personen erteilt werden, die mindestens sechzehn Jahre alt sind, eine Ausbildung im Bereich der Jagd absolviert und eine theoretische Jagdprüfung bestanden haben. Das Gesetz kennt eine nützliche Variante: Will die gesuchstellende Person keine Jagdfeuerwaffen verwenden, wird dies auf dem Ausweis vermerkt, und die Schiessprüfung entfällt. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Nicht erteilt wird er Personen, denen das Jagdrecht als Strafe entzogen wurde, solange der Eintrag im Strafregister nicht gelöscht ist, und Personen, welche die Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Die Gültigkeit kann für höchstens drei Jahre ausgesetzt werden, namentlich wenn ein Entscheid über den Entzug der Jagdrechte in Kraft tritt oder die Person wegen einer der im Gesetz genannten Handlungen bestraft wurde; der Ausweis ist dann der ausstellenden Stelle abzugeben. Widerrufen wird er, wenn er erschlichen oder aufgrund eines gefälschten oder unwahren Dokuments erteilt wurde.

Vorschriften

Estland: 5000 Hektaren für ein Hochwildrevier

Ein für die Hochwildjagd geschaffenes Revier umfasst mindestens 5000 Hektaren bejagbare Fläche innerhalb einer geschlossenen Grenze.

Das estnische Jagdgesetz regelt Bildung und Nutzung der Jagdreviere, das Monitoring des Wildes, Abschussquoten und -struktur, die Dokumente, die Jagdrechte bescheinigen, den Ersatz von Wildschäden sowie staatliche Aufsicht und Haftung. Als Jagdgebiet gilt eine Fläche, auf der Wild frei leben kann und die zu jagdlichen Zwecken genutzt wird; ausgenommen sind namentlich die in Plänen ausgewiesenen Flächen innerhalb von Städten, Ortschaften und Kleinstädten. Das Jagdrevier wiederum wird für die Hochwildjagd gebildet: Seine bejagbare Fläche innerhalb einer geschlossenen Grenze beträgt mindestens fünftausend Hektaren. Das Gesetz unterscheidet zum Zweck von Schutz und Kontrolle Hoch- und Niederwild. Zum Hochwild zählen Elch, Rothirsch, Reh, Wildschwein, Braunbär, Wolf, Luchs und Kegelrobbe. Die Liste des Niederwildes steht in den vom Umweltminister erlassenen Jagdregeln. Der Grundeigentümer hat im Rahmen und nach dem Verfahren dieses Gesetzes eigene Rechte bei der Jagd. Die im Riigi Teataja veröffentlichte englische Fassung ist eine Übersetzung: Rechtskraft hat allein der estnische Text.