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Basel-Stadt

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Kantonales System

Vorschriften

Basel-Stadt: das kantonale System (Revierjagd)

Basel-Stadt praktiziert die Revierjagd, mit Zuständigkeiten, die mit Basel-Landschaft geteilt werden.

Basel-Stadt praktiziert die Revierjagd, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Da das Kantonsgebiet sehr klein ist, wird ein Teil der operativen Zuständigkeiten mit Basel-Landschaft über das Amt für Wald und Wild beider Basel geteilt, das im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt ist. Die für Basel-Stadt spezifischen Restregeln, die Eingriffe in die Wildtierbestände im städtischen und stadtnahen Gebiet sowie die genauen Bedingungen der Verpachtung müssen noch im Detail erhoben werden: Sie sind in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst und müssen vor jedem Vorgehen direkt bei den kantonalen Behörden bestätigt werden.

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