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Genf: eine Sonderregelung, ohne private Jagd

Genf hat die private Jagd 1974 per Volksabstimmung verboten; die Regulierung der Wildbestände obliegt dem Staat.

Genf wendet eine Sonderregelung an, die sich von den andernorts in der Schweiz praktizierten Systemen der Patent- und Revierjagd unterscheidet: Die private Jagd ist dort seit einer Volksabstimmung von 1974 verboten. Die notwendigen Eingriffe in die Wildtierbestände werden von den staatlichen Wildhütern durchgeführt, unter der Verantwortung des Office cantonal de l'agriculture et de la nature, das im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) als kantonale Behörde aufgeführt ist. Der Kanton stellt somit keine individuelle Jagdbewilligung aus: Huntalis darf weder ein Modul für eine Genfer Bewilligung oder Patente verkaufen noch dessen Existenz suggerieren. Alle für Genfer Nutzerinnen und Nutzer bestimmten Informationen müssen sich auf diese besondere Regelung und die offiziellen Kanäle des Kantons Genf beschränken.

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