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Zürich

Geprüft

Kantonales System

Bewilligungen

Eine zweigeteilte Ausbildung, insgesamt vier Jahre

Zuerst Theorie und Schiessen, dann mindestens zwei Jahre Lernzeit im Revier vor der eigentlichen Jagdprüfung.

Die Ausbildung im Kanton Zürich ist zweigeteilt. Nach Theorie- und Schiessprüfung folgt eine Lernzeit als Anwärterin oder Anwärter in einem zürcherischen Jagdrevier. Nach mindestens zwei Jahren ist man zur eigentlichen Jagdprüfung zugelassen, die im Rahmen einer praktischen Prüfung stattfindet. Nach weiteren zwei Jahren kann die nunmehr jagdberechtigte Person die Jagdaufsichtsprüfung absolvieren und danach die Jagdaufsicht in einem Zürcher Jagdrevier wahrnehmen. Der Kanton veröffentlicht das Reglement über die Jagdprüfungen sowie ein Informationsblatt zur Rechtsprüfung für Jagdaufseher und zur Zusatzprüfung zur Anerkennung ausserkantonaler Jagdprüfungen — eine auswärtige Prüfung gilt in Zürich also nicht ohne Weiteres. Die Termine werden jahrweise angekündigt: Für die Prüfungen 2026 sind keine Anmeldungen mehr möglich, die Formulare für 2027 erscheinen ab Januar 2027.

Waffen und Munition

Der jährliche Treffsicherheitsnachweis als Bedingung

Jagdberechtigte müssen ihre Schiessfertigkeit jedes Jahr belegen: vier Schuss ins Schwarze auf 100 Meter, dazu das Schrotprogramm.

In Zürich ist die Treffsicherheit keine blosse Empfehlung: Jagdberechtigte müssen jährlich ihre Schiessfertigkeit unter Beweis stellen, um die Jagd ausüben zu dürfen. Das ist der Treffsicherheitsnachweis. Der Kanton nennt dessen Inhalt: Neben dem «Schrotprogramm» müssen vier Schuss in Serie auf dem 100-Meter-Kugelstand ins Schwarze treffen. Die Jagdberechtigten absolvieren ausserdem freiwillige Trainings, um ihre Schiessfertigkeit zu perfektionieren. Für das jagdliche Schiessen werden spezielle Anlagen benötigt. Zwischen Bülach und Eglisau entstand in den letzten Jahren eine grosse und moderne Jagd- und Sportschiessanlage; sie steht Jägerinnen und Jägern sowie Schützinnen und Schützen diverser Disziplinen seit Anfang Juli 2023 offen.

Vorschriften

Zürich: 161 Reviere, für acht Jahre verpachtet

Der Kanton jagt im Reviersystem: Die politischen Gemeinden verpachten das Jagdrecht für acht Jahre an eine Jagdgesellschaft.

Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die insgesamt 161 Pachtgesellschaften bestehen teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten, in welchen von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesellschaft verpachtet wird. Jägerinnen und Jäger, welche im Rahmen der im Kanton Zürich üblichen Vergabe den Zuschlag für ein Revier erhalten, sind berechtigt, gegen Entrichtung eines marktgerechten Pachtzinses an den Kanton im betreffenden Gebiet zu jagen. Mit der Übernahme einer Pacht verpflichten sich die Jagdgesellschaften zu vielfältigen Leistungen zu Gunsten der Öffentlichkeit. Die laufende Pachtperiode dauert von 2025 bis 2033; der Kanton veröffentlicht das Jagdrevierverzeichnis mit den Kontaktadressen der Gesellschaften sowie die Reviere im GIS-Browser. Rechtsgrundlage ist das Kantonale Jagdgesetz (JG, LS 922.1) vom 1. Februar 2021, in Kraft seit 1. Januar 2023, das die Zürcher Regelung von 1929 abgelöst hat.

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