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Tessin

Geprüft

Kantonales System

Bewilligungen

Der Fähigkeitsausweis: Anmeldung vom 15. September bis 31. Dezember

Die Prüfungsanmeldung läuft ausschliesslich online, vom 15. September bis 31. Dezember jedes Jahres.

Das Ufficio della caccia e della pesca hält fest, dass die Anmeldung zu den Prüfungen für die Jagdberechtigung im Tessin ausschliesslich online erfolgt: Das Formular wird am 15. September aufgeschaltet und am 31. Dezember jedes Jahres geschlossen. Wer dieses Fenster verpasst, wartet ein Jahr. Die Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten liegt bei der Federazione Cacciatori Ticinesi (FCTI), die jährlich das detaillierte Kursprogramm — der Kurs findet online statt — sowie die Daten der obligatorischen Ausbildungstage veröffentlicht, an denen jede Kandidatin und jeder Kandidat teilnehmen muss. Dazu kommen Tage praktischer Arbeit und Lebensraumpflege, organisiert von den Jagdgesellschaften; die Anmeldung ist obligatorisch und erfolgt vorgängig beim Verantwortlichen des Tages. Das Programm erscheint jährlich bis Mitte Februar, doch einzelne Daten sind nicht definitiv und Tage können wegen schlechten Wetters ausfallen: Die Nachfrage liegt bei den Kandidierenden. Den Rahmen setzt die Verordnung über den Erwerb des Jagdfähigkeitsausweises vom 13. Januar 1993.

Jagdzeiten

Hochjagd im September, Niederjagd an fünf Wochentagen

Der Kanton publiziert seine Daten drei Saisons im Voraus; die Niederjagd hat feste Tage und Zeiten, die am 31. Oktober wechseln.

Die Hochjagd findet in der Regel im September statt, in zwei Blöcken. Der Kanton veröffentlicht die Daten mehrere Jahre im Voraus: 2026 vom 5. bis 19. September und vom 23. bis 27. September; 2027 vom 4. bis 18. September und vom 22. bis 26. September. Jagdbar sind dabei Rothirsch, Reh, Gämse, Wildschwein, Murmeltier, Fuchs und Dachs. Die Niederjagd ist vom 16. Oktober bis 30. November erlaubt, jeweils dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags und sonntags. Am Eröffnungstag sind alle jagdbaren Arten freigegeben; am Schlusstag ist die Jagd auf den Feldhasen untersagt. Die Zeiten wechseln während der Saison: vom 16. bis 30. Oktober von 08.00 bis 18.30 Uhr, vom 31. Oktober bis 30. November von 07.30 bis 16.30 Uhr. Zur Niederjagd zählen Fuchs, Steinmarder, Dachs, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen sowie mehrere Vogelarten, darunter Birkhahn, Fasan, Waldschnepfe und Ringeltaube.

Vorschriften

Tessin: eine Jagdverordnung, jeden August nachgeführt

Das Gesetz von 1990 und die Vollzugsverordnung von 2006 regeln die Jagd; die Jagdverordnung wird jedes Jahr im August nachgeführt.

Die Tessiner Grundlage besteht aus zwei kantonalen Erlassen: dem Gesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vom 11. Dezember 1990 und seiner Vollzugsverordnung vom 11. Juli 2006 (RALCC). Dazu kommen drei speziellere Verordnungen: jene über den Erwerb des Jagdfähigkeitsausweises vom 13. Januar 1993, jene über die selektive Steinwildjagd vom 25. Oktober 2017 und jene über die periodische Treffsicherheitsprüfung für Jägerinnen und Jäger vom 12. Dezember 2018. Die Tessiner Besonderheit ist der Rhythmus: Die Jagdzeit wird durch die Jagdverordnung festgelegt, die jedes Jahr im August nachgeführt wird. Der Kanton veröffentlicht jede Saison seine «Disposizioni stagione venatoria» sowie einen Vergleich des RALCC von Jahr zu Jahr, sodass die Änderungen nachvollziehbar bleiben. Der Kanton unterscheidet mehrere Jagden: caccia alta, caccia bassa, Steinwildjagd, Spätherbstjagd, winterliche Wildschweinjagd und Wasserjagd. Ein Ausführungsdekret legt zudem die Jagdbanngebiete (bandite) fest, in der geltenden Fassung für die Periode 2021-2026.

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