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Neuenburg

Geprüft

Kantonales System

Bewilligungen

Ausbildung und Prüfung obligatorisch, Gegenrecht mit anderen Kantonen

Ohne vorgängige Ausbildung und bestandene Eignungsprüfung jagt in Neuenburg niemand; die Jahresbewilligung wird beim Dienst beantragt.

Wer im Kanton Neuenburg jagen will, muss eine vorgängige Ausbildung absolviert und die Eignungsprüfung für die Jagd bestanden haben. Der Dienst veröffentlicht die Einzelheiten zu Ausbildung und Prüfung gesondert. Danach setzt die Jagd eine jährliche Bewilligung voraus: Der Dienst dokumentiert das Gesuch um ein Jagdpatent, die Voraussetzungen, das Gegenrecht mit anderen Kantonen, die Gebühren, die Trainingsschiessen und die Kontakte. Für die Gästebewilligung gilt eine eigene Ordnung, mit Bedingungen, Verkaufsstelle und Preis, den während der Jagd mitzuführenden Dokumenten und einer Beschränkung der Anzahl Bewilligungen. Ein dritter Bereich betrifft die Hunde. In Anwendung des Bundesrechts sieht der SFFN vor, die Ausbildung für die Jagd mit Such-, Vorsteh- und Apportierhunden sowie für die Bau- und die Wildschweinjagd obligatorisch zu erklären; die Ausbildung übernimmt die Neuenburger Jägerföderation nach gemeinsam erstellten Richtlinien. Ausnahmen sind vorgesehen: Hunde mit bereits als gleichwertig anerkannter Ausbildung, an der Leine geführte Hunde bei der Wildschweinjagd oder Wildschweinhunde, die nur während der Rehjagdzeit eingesetzt werden.

Vorschriften

Neuenburg: drei kantonale Erlasse und zwei jährliche Beschlüsse

Das Wildtiergesetz von 1995, seine Vollzugsverordnung und die Jagdverordnung von 1996, jährlich durch Beschluss ergänzt.

Die Neuenburger Grundlage besteht aus drei Erlassen: dem Gesetz über die wildlebenden Tiere vom 7. Februar 1995 (LFS), seiner Vollzugsverordnung vom 27. November 1996 (RLFS) und der Jagdverordnung vom selben Tag (RCh). Zwei Beschlüsse treten hinzu und geben dem Ganzen seinen Jahrestakt: der Beschluss über die Ausübung der Jagd in der laufenden Saison und der Beschluss über die Erteilung einer temporären Jagdbewilligung für Gäste. Im ersten stehen, Saison für Saison, die Jagdzeiten, Jagdtage und Jagdstunden — der Dienst veröffentlicht sie gesondert für die Saison 2026-2027. Der Dienst für Wildtiere, Wald und Natur (SFFN) betreut das Ganze: Jagd, Gästebewilligung, Ausbildung der Jagdhunde, Statistiken. Er dokumentiert ebenso die Land- und Wasserfauna sowie das Monitoring der Grossraubtiere Wolf und Luchs im Kanton.

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