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Graubünden

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Kantonales System

Vorschriften

Graubünden: das kantonale System (Patentjagd)

Graubünden praktiziert die Patentjagd, im gemeinsamen Bundesrahmen der 26 Schweizer Kantone.

Graubünden praktiziert die Patentjagd: Jeder Jäger erwirbt individuell eine Bewilligung, für eine im kantonalen Reglement festgelegte Dauer und bestimmte Arten, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Die zuständige kantonale Stelle, das Amt für Jagd und Fischerei, ist im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt, das die Jagdbehörde jedes der 26 Schweizer Kantone erfasst. Die genauen Bedingungen dieses Kantons — Jagdplanung, Termine nach Art, Reservate, mehrsprachige Dokumentation (Deutsch, Italienisch, Rätoromanisch) — müssen noch im Detail auf dem kantonalen Portal erhoben werden. Sie sind vor jedem Vorgehen direkt bei der Stelle zu überprüfen.

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