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Freiburg

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Kantonales System

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Freiburg: das kantonale System (Patentjagd)

Freiburg praktiziert die Patentjagd, im gemeinsamen Bundesrahmen der 26 Schweizer Kantone.

Freiburg praktiziert die Patentjagd: Jeder Jäger erwirbt individuell eine Bewilligung, für eine im kantonalen Reglement festgelegte Dauer und bestimmte Arten, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Die zuständige kantonale Stelle, das Service des forêts et de la nature, ist im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt, das die Jagdbehörde jedes der 26 Schweizer Kantone erfasst. Die genauen Bedingungen dieses Kantons — Patentarten, Gebühren, Eignungsprüfung, Jagdzeiten nach Art, kantonale Reservate, zweisprachige Dokumentation Französisch/Deutsch — müssen noch im Detail auf dem kantonalen Portal erhoben werden. Sie sind vor jedem Vorgehen direkt bei der Stelle zu überprüfen.

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