Wallis: das kantonale System (Patentjagd)
Das Wallis praktiziert die Patentjagd, im gemeinsamen Bundesrahmen der 26 Schweizer Kantone.
Das Wallis praktiziert die Patentjagd: Jeder Jäger erwirbt individuell eine Bewilligung, für eine im kantonalen Reglement festgelegte Dauer und bestimmte Arten, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Die zuständige kantonale Stelle, das Service de la chasse, de la pêche et de la faune, ist im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt, das die Jagdbehörde jedes der 26 Schweizer Kantone erfasst. Die genauen Bedingungen dieses Kantons — Bewilligungen, jährliche Vorschriften, Termine, eidgenössische Jagdbanngebiete, zweisprachige Dokumentation Französisch/Deutsch — müssen noch im Detail auf dem kantonalen Portal erhoben werden. Sie sind vor jedem Vorgehen direkt bei der Stelle zu überprüfen.