Huntalis
Bald bei Google Play verfügbar

Basel-Landschaft

Geprüft

Kantonales System

Bewilligungen

Der Baselbieter Jagdpass: fünf Voraussetzungen, über ein Jahr Ausbildung

Nur ein gültiger Jagdpass berechtigt zur Jagd; die Ausbildung in Theorie und Praxis dauert in der Regel mehr als ein Jahr.

§ 23 ist knapp: «Die Jagd darf nur ausüben, wer im Besitz eines gültigen Jagdpasses ist.» § 24 macht den Pass zum persönlichen Ausweis für die Jagdberechtigung im Kanton und knüpft ihn an fünf Voraussetzungen: handlungsfähig sein; eine schweizerische Jagdprüfung bestanden haben oder über eine anerkannte ausländische verfügen; den Treffsicherheitsnachweis erbracht haben; im Rahmen des Bundesrechts haftpflichtversichert sein; und keinen Ausschlussgrund aufgrund einer mit der Jagdausübung unvereinbaren Widerhandlung aufweisen. Für Jägerinnen und Jäger in Ausbildung können spezielle Jagdpässe ausgestellt werden, und der Regierungsrat kann die Anerkennung ausserkantonaler Pässe beschliessen. Der Kanton beschreibt, was hinter der Prüfung steht: Wer im Kanton Basel-Landschaft jagen will, muss über eine bestandene, vom Kanton anerkannte Jägerprüfung verfügen; dafür ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich, die in der Regel mehr als ein Jahr dauert. Der Jagdpass wird gegen Gebühr ausgestellt; zusätzlich ist eine Abgabe an den Kanton zu leisten, insbesondere zur Vergütung entstandener Wildschäden.

Vorschriften

Basel-Landschaft: Das Jagdregal steht der Gemeinde zu

Selten in der Schweiz: Das Jagdregal liegt bei der Einwohnergemeinde; im Kanton gilt die Revierjagd.

§ 16 des Baselbieter Wildtier- und Jagdgesetzes (WJG, SGS 520) hält in zwei Sätzen eine Seltenheit fest: «Das Jagdregal steht der Einwohnergemeinde zu» und «Es gilt die Revierjagd». Der Kanton hat sich das Regal also nicht vorbehalten, anders als seine Nachbarn. Im Baselbiet beschreibt der Kanton die Jagd selbst als tief verwurzelte Tradition. Die Gemeinden verpachten das Revier jeweils auf acht Jahre an eine Gruppe von Jägerinnen und Jägern; diese Pachtverträge sind die Grundlage für eine nachhaltige Jagd. Die verpachteten Reviere haben eine Gesamtfläche von etwa 51'800 Hektaren: rund 20'172 Hektaren Wald, 21'400 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche und rund 8'750 Hektaren Siedlungsfläche. Für die Jagdplanung im Revier ist die Jagdgesellschaft zuständig (§ 17). Die Fachstelle kann jedoch für bestimmte Wildtierarten die Planung selber festlegen, in einzelnen oder allen Revieren den vermehrten oder verminderten Abschuss anordnen, verlangen, dass die Planung auf Bestandserhebungen beruht, um eine artgemässe Verteilung der Alters- und Geschlechtsklassen zu erreichen, und verlangen, dass ihr erlegte Wildtiere vorgelegt werden.

Weitere Schweizer Kantone

Zurück zu Schweiz