Huntalis
Bald bei Google Play verfügbar

Aktive Abdeckung

Finnland

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Die Jagdkarte: 43 Euro und eine Prüfung — ausser für auswärtige Jäger

Die jährliche Hegeabgabe eröffnet die Jagdkarte; die finnische Prüfung entfällt für Ausländer, die zu Hause jagen dürfen.

Wer die Jagd ausübt oder nach Artikel 30 des Jagdgesetzes als Jagdleiterin oder Jagdleiter wirkt, hat dem Staat je Jagdjahr die Hegeabgabe (riistanhoitomaksu) zu entrichten. Wer der Jägerin oder dem Jäger bloss hilft — als Hundeführer, als Treiber bei der Hirschjagd oder in vergleichbarer Weise —, ist nicht abgabepflichtig. Wer bezahlt hat, erhält die Jagdkarte (metsästyskortti). Die Abgabe beträgt 43 Euro je Jagdjahr, 10 Euro für Personen, die zu Beginn des Jagdjahres das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Vor der Zahlung ist die Kenntnis der Jagd, der Hege und der einschlägigen Vorschriften nachzuweisen, indem die Jägerprüfung (metsästäjätutkinto) vor einer von der finnischen Wildtieragentur bezeichneten Prüfungsperson abgelegt wird. Drei Fälle sind von der Prüfungspflicht ausgenommen: wer in einem der fünf vorangegangenen Jagdjahre die Abgabe entrichtet hat; finnische Staatsangehörige, die nach den Vorschriften der Provinz Åland dort jagen dürfen; und Ausländerinnen und Ausländer, die in ihrem Heimatland zur Jagd berechtigt sind. Der letzte Punkt betrifft Schweizer Jägerinnen und Jäger unmittelbar.

Waffen und Munition

Die Schiessprüfung: drei Jahre gültig und gegenseitig anerkannt

Wer mit gezogenem Lauf oder mit dem Bogen jagt, muss die Schiessprüfung ablegen, wenn die Wildart es verlangt; sie gilt drei Jahre.

Artikel 21 des finnischen Jagdgesetzes verlangt die Schiessprüfung (ampumakoe) von Personen, die mit einer gezogenen Kugelwaffe oder mit einem Jagdbogen jagen, sofern die bejagte Wildart es nötig macht. Eine Verordnung des Staatsrates bestimmt, für welche Arten die schiessende Person die Prüfung abgelegt haben muss. Die Prüfung führt der örtliche Hegeverein (riistanhoitoyhdistys) durch; er stellt die Bestätigung über das Bestehen und auf Verlangen eine Kopie aus. Diese Bestätigung entspricht einer Verfügung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes, und das Bestehen kann im Jägerregister eingetragen werden. Die Bestätigung ist ab der Prüfung drei Jahre gültig. Artikel 21a regelt die gegenseitige Anerkennung: Bei den in Artikel 21 genannten Arten darf als Schütze auftreten, wer eine bestätigte gegenseitige Anerkennung vorweist. Artikel 22 fügt die materielle Pflicht hinzu: Jagdkarte oder deren Kopie sowie ein Ausweisdokument sind auf der Jagd mitzuführen und der Aufsichtsperson auf Verlangen vorzuweisen; fehlen sie, können sie noch innert vierzehn Tagen nachgereicht werden. Dasselbe gilt für die Bestätigung der Schiessprüfung.

Vorschriften

Finnland: Jagdrecht beim Eigentümer, das Meer für alle

Das Jagdrecht steht dem Grundeigentümer zu; auf den allgemeinen Meeresgewässern jeder in Finnland dauerhaft wohnhaften Person.

Das finnische Jagdgesetz (metsästyslaki 615/1993) weist in Artikel 6 das Recht, die Jagd auszuüben und darüber zu verfügen, der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gebiets zu, soweit nichts anderes bestimmt ist. Artikel 7 öffnet eine für Europa ungewöhnlich weite Ausnahme: Jede Person mit dauerndem Wohnsitz in Finnland darf auf den allgemeinen Wassergebieten im Meer jagen, auf den dort liegenden Inseln und Schären, die dem Staat gehören und deren Besitz niemandem überlassen wurde, sowie in der finnischen Wirtschaftszone. Artikel 20 nennt die allgemeinen Anforderungen: Die Jagd ist nach den Grundsätzen der nachhaltigen Nutzung so auszuüben, dass die Wildbestände nicht gefährdet werden, die Natur nicht unnötig geschädigt wird und den Tieren kein unnötiges Leiden zugefügt wird. Die Ertragsfähigkeit der Bestände ist durch zweckmässige Hege zu sichern, und die Jagd darf weder Menschen noch fremdes Eigentum gefährden oder schädigen.