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Kasachstan

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Der Jägerausweis, gebunden an das «Jagdminimum»

Der Ausweis bescheinigt das Jagdrecht; seine Erteilung setzt die Kenntnis des Kurzlehrgangs Ochotminimum voraus.

Das kasachische Gesetz bestimmt den Jägerausweis (удостоверение охотника) als Dokument festgelegter Form, das einer natürlichen Person das Recht zur Jagd bescheinigt. Die Erteilung ist an eine Wissensanforderung geknüpft, die das Gesetz benennt und definiert: Das Ochotminimum ist ein besonderer Kurzlehrgang des Ausbildungsprogramms, der Fragen der Gesetzgebung der Republik Kasachstan über Schutz, Reproduktion und Nutzung der Tierwelt sowie die Sicherheitstechnik bei der Jagd behandelt; seine Kenntnis ist zwingende Voraussetzung für die Ausstellung des Jägerausweises. Zu diesem persönlichen Dokument tritt eine Nutzungsbewilligung: Die Bewilligung zur Nutzung der Tierwelt ist ein Dokument festgelegter Form, das natürlichen und juristischen Personen das Recht gibt, die Tierwelt zu nutzen — ausgenommen Fischressourcen und andere Wassertiere — sowie die erlegten Objekte, ihre Teile und Derivate einschliesslich Jagdtrophäen auszuführen und zu verkaufen. Die Jagdtrophäe wird ihrerseits als das Tier, seine Teile und Derivate bestimmt, dem Lebensraum nach dem im kasachischen Recht festgelegten Verfahren entnommen.

Vorschriften

Kasachstan: Erwerbsjagd, Sportjagd und nationale Jagd

Das Gesetz unterscheidet Erwerbs- und Sportjagd; zur zweiten gehört die nationale Jagd mit Beizvogel und kasachischem Hund.

Das kasachische Gesetz über Schutz, Reproduktion und Nutzung der Tierwelt teilt die Jagd in zwei Kategorien. Die Erwerbsjagd (промысловая охота) ist das Erlegen jagdbarer Tierarten zu unternehmerischen Zwecken. Die Liebhaber- oder Sportjagd (любительская, спортивная охота) ist das Erlegen derselben Arten zur Befriedigung sportlicher und ästhetischer Bedürfnisse und zum persönlichen Verbrauch des erlegten Wildes. Innerhalb der zweiten Kategorie benennt das Gesetz eine landeseigene Praxis: Die nationale Jagd (национальная охота) ist das waffenlose Erlegen von Arten der Sportjagd mit Beizvögeln und Hunden kasachischer Rassen. Das Gesetz stellt den Einsatz dieser Hilfsmittel der Jagd ausdrücklich gleich. Die Gebietsregel ist einfach: Gejagt wird in den zugeteilten Jagdgebieten, sofern die zuständige Behörde nichts anderes bestimmt. Der Reservefonds der Jagdgebiete bezeichnet umgekehrt jene Gebiete, die keinem Nutzer der Tierwelt zugeteilt sind.