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Lettland

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Ausweis der Staatsforstverwaltung, eigene Bewilligung für Ausländer

Den Jägerausweis erhält, wer die Prüfung vor der Prüfungskommission besteht; für Ausländer besteht eine eigene Bewilligung.

In Lettland heisst der persönliche Titel Jägerausweis. Der Staatliche Forstdienst stellt den Jägerausweis oder die Jagdleiterlizenz jenen Personen aus, welche die entsprechende Prüfung vor der Jägerprüfungskommission bestanden haben. Die Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten für Jäger und Jagdleiter führt ebenfalls der Staatliche Forstdienst durch. Das Ministerkabinett regelt die Einzelheiten: die Ausbildung von Jägern und Jagdleitern, das Programm und das Verfahren zur Prüfung der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, die Ausstellung, den Umtausch und den Entzug der Ausweise und Lizenzen sowie die Erneuerung, die Ausstellung neuer Dokumente oder die Verweigerung der Erneuerung. Auch die Höhe der Staatsgebühr für die Prüfung und deren Zahlungsmodalitäten legt das Kabinett fest. Zwei Punkte betreffen auswärtige Jägerinnen und Jäger unmittelbar. Zum einen bestimmt das Kabinett das Verfahren für die Bewilligung, die einer ausländischen Person die Jagd auf lettischem Gebiet erlaubt: Es gibt also einen vom nationalen Ausweis getrennten Weg. Zum andern verknüpft Artikel 13 die Jagd mit der Waffenberechtigung: Wer von der Staatspolizei eine Bewilligung zum Besitz einer Jagdwaffe erhalten hat, darf mit Jagdfeuerwaffen jagen.

Vorschriften

Lettland: Die Saison läuft vom 1. April bis zum 31. März

Das Gesetz bestimmt eine Jagdsaison, die vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres dauert.

Das lettische Jagdgesetz beginnt mit einem Definitionsartikel, der das Vokabular festlegt: quotierte Wildtiere, die Jagdbewilligung als Dokument, das die Erlegung einer bestimmten Anzahl Tiere einer Art in einem bezeichneten Gebiet erlaubt, das Jagdrevier als zusammenhängende Jagdfläche, die von einem einzigen Inhaber der Jagdrechte bewirtschaftet wird, das Jagdgebiet als Fläche, die dem freien Leben des Wildes dient und für die Jagd genutzt werden kann, die Jagdprodukte — Trophäen, Fleisch und Innereien — sowie die Jagdressourcen, also sämtliche Wildtiere auf lettischem Staatsgebiet. Die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressourcen wird als Bewirtschaftung der Bestände, Lebensräume und damit verbundenen natürlichen Ressourcen definiert, und zwar so, dass die biologische Vielfalt und die Erneuerungsfähigkeit geschützt, die Ressourcen für kommende Generationen gesichert und der Wildschutz unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Interessen gefördert werden. Artikel 7 setzt den zeitlichen Rahmen des ganzen Gebäudes: «A hunting season is a period from 1 April until 31 March of the following year.» Artikel 6 fügt eine Sonderregel für Vögel an: Die Bestände jagdbarer Vogelarten sind so zu nutzen, dass die Vogeljagd die Naturschutzmassnahmen in ihrem Verbreitungsgebiet nicht gefährdet.