Neuenburg: drei kantonale Erlasse und zwei jährliche Beschlüsse
Das Wildtiergesetz von 1995, seine Vollzugsverordnung und die Jagdverordnung von 1996, jährlich durch Beschluss ergänzt.
Die Neuenburger Grundlage besteht aus drei Erlassen: dem Gesetz über die wildlebenden Tiere vom 7. Februar 1995 (LFS), seiner Vollzugsverordnung vom 27. November 1996 (RLFS) und der Jagdverordnung vom selben Tag (RCh). Zwei Beschlüsse treten hinzu und geben dem Ganzen seinen Jahrestakt: der Beschluss über die Ausübung der Jagd in der laufenden Saison und der Beschluss über die Erteilung einer temporären Jagdbewilligung für Gäste. Im ersten stehen, Saison für Saison, die Jagdzeiten, Jagdtage und Jagdstunden — der Dienst veröffentlicht sie gesondert für die Saison 2026-2027. Der Dienst für Wildtiere, Wald und Natur (SFFN) betreut das Ganze: Jagd, Gästebewilligung, Ausbildung der Jagdhunde, Statistiken. Er dokumentiert ebenso die Land- und Wasserfauna sowie das Monitoring der Grossraubtiere Wolf und Luchs im Kanton.