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Aktive Abdeckung

Dänemark

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Das jagttegn: fünf Voraussetzungen, darunter die Zustimmung des Justizministers

Nur wer ein jagttegn hat, darf Wild beschiessen; es wird ab 16 Jahren an Ansässige erteilt, nach bestandener Prüfung.

Artikel 39 ist unmissverständlich: Wild darf nur von Personen beschossen werden, die ein jagttegn besitzen; es wird vom Umweltminister ausgestellt. Das jagttegn ist auf der Jagd zusammen mit einem Lichtbildausweis mitzuführen und der Polizei auf Verlangen vorzuweisen. Artikel 40 zählt fünf Erteilungsvoraussetzungen auf: fester Wohnsitz in Dänemark; vollendetes 16. Altersjahr; das nötige Sehvermögen sowie im Übrigen die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit; der Nachweis durch eine Prüfung, die erforderlichen Kenntnisse der häufig vorkommenden Wildarten sowie der Regeln über Jagd und Wildbewirtschaftung einschliesslich der jagdethischen Grundsätze zu besitzen und Fertigkeit im Umgang mit glattläufigen Schusswaffen zu haben; sowie die dafür erteilte Zustimmung des Justizministers. Zwei Regeln gelten für junge Jägerinnen und Jäger: Personen unter achtzehn Jahren erhalten das jagttegn nur mit Bewilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge, und sie dürfen die Jagd nur in Begleitung einer über achtzehnjährigen Person ausüben, die selbst ein gültiges jagttegn besitzt.

Waffen und Munition

Schusswaffe zwingend, Apportierhund zwingend

Wild darf nur mit der Schusswaffe erlegt werden; bei der Flintenjagd auf Nichtschalenwild ist ein geeigneter Apportierhund mitzuführen.

Artikel 23 reduziert die Mittel der Tötung auf eines: Das Erlegen oder Töten von Wild darf nur mit Schusswaffen erfolgen. Greifvögel und Eulen dürfen nicht zur Jagd verwendet werden, und die Jagd darf nicht unter Einsatz lebender Lockvögel stattfinden. Der Umweltminister erlässt die näheren Regeln darüber, welche Waffen- und Munitionstypen verwendet werden dürfen, über den Verkauf bestimmter Munition und darüber, welche Munition nicht auf die Jagd mitgenommen werden darf. Artikel 24 stellt eine Anforderung auf, die ebenso die Ethik wie die Technik betrifft: Bei der Jagd mit glattläufiger Flinte auf Nichtschalenwild auf und von Landflächen sowie in Röhricht- und Binsenbeständen ist ein geeigneter apportierender Hund mitzuführen. Zwei Bewegungsverbote schliessen das Bild: Die Jagd darf nicht von motorbetriebenen Fahrzeugen und Luftfahrzeugen aus stattfinden (Artikel 25) und nicht von motorbetriebenen Wasserfahrzeugen auf Seen und anderen Süssgewässern (Artikel 26). Der Minister kann zudem Regeln über Jagdarten erlassen und besondere Jagdformen in bestimmten Gebieten verbieten.

Vorschriften

Dänemark: Das Jagdrecht löst sich nicht vom Grundstück

Das Gesetz will arten- und individuenreiche Bestände; das Jagdrecht darf nicht getrennt vom Grundeigentum veräussert werden.

Das dänische Jagd- und Wildbewirtschaftungsgesetz verfolgt drei in Artikel 1 genannte Ziele: das Wild zu schützen, besonders in der Brut- und Setzzeit; Menge und Qualität seiner Lebensräume durch die Errichtung von Wildreservaten und auf andere Weise zu sichern, wiederherzustellen und zu schützen; und die Jagd so zu regeln, dass sie nach ökologischen und ethischen Grundsätzen und unter Wahrung des Wildschutzes ausgeübt wird. Artikel 20 stellt eine Eigentumsregel auf, die nicht überall gilt: Das Jagdrecht des Grundeigentümers darf nicht gesondert veräussert und nicht dauerhaft vom Eigentumsrecht getrennt werden. Der Eigentümer kann das Jagdrecht jedoch für einen bestimmten Zeitraum an Dritte übertragen, der jeweils dreissig Jahre nicht übersteigen darf. Wird das Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Teilen davon übertragen, gilt das Jagdrecht, soweit es dem Eigentümer zusteht, als vom Nutzungsrecht umfasst, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Umweltminister kann vorsehen, dass die Übertragung des Rechts zur Jagd auf bestimmte Wildarten nur für eine festgelegte Dauer erfolgen kann.