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Litauen

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Ein Jahr Praktikum — und die Anerkennung des ausländischen Dokuments

Jäger ist, wer den litauischen Jägerausweis besitzt oder ein im Ausland ausgestelltes, in Litauen anerkanntes Dokument.

Artikel 2 des Gesetzes enthält eine Definition, die auswärtige Jägerinnen und Jäger unmittelbar betrifft: Jäger ist die natürliche Person, die einen in der Republik Litauen ausgestellten Jägerausweis besitzt oder ein im Ausland ausgestelltes analoges Dokument, das in der Republik Litauen anerkannt wird. Für den litauischen Ausweis selbst ist Artikel 14 anspruchsvoll. Das Jagdrecht wird litauischen Staatsangehörigen, in Litauen dauerhaft wohnhaften Ausländern und Staatenlosen verliehen und der Ausweis ausgestellt, wenn sie drei Anforderungen erfüllen: das 18. Altersjahr vollendet haben; die Jägerausbildungskurse besucht und ein einjähriges Praktikum nach dem vom Umweltministerium festgelegten Programm absolviert haben — ausgenommen Studierende höherer Schulen, deren Lehrplan einen Grundkurs Jagd enthielt; und die Jagdprüfung nach der vom selben Ministerium festgelegten Ordnung und dem Programm bestanden haben. Nicht verliehen und nicht ausgestellt wird der Ausweis Personen mit Krankheiten oder körperlichen Mängeln aus einer vom Gesundheitsminister genehmigten Liste, die den ordnungsgemässen Umgang mit der Waffe verhindern; Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt sind, solange die Verurteilung nicht erloschen oder getilgt ist; Personen, die eine Strafe verbüssen; sowie Personen, die innerhalb einer bestimmten Frist eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Jagd- oder Fischereivorschriften oder mit unrechtmässigem Waffengebrauch begangen haben.

Vorschriften

Litauen: tausend zusammenhängende Hektaren je Jagdeinheit

Eine Jagdgebietseinheit muss mindestens 1000 zusammenhängende Hektaren umfassen, abgesehen von wissenschaftlichen und fischereilichen Ausnahmen.

Das litauische Jagdgesetz (Nr. IX-966 vom 20. Juni 2002) bezweckt, die gesellschaftlichen Beziehungen zu regeln, die mit dem Schutz der auf dem Gebiet der Republik Litauen vorkommenden jagdbaren Tierwelt und deren rationeller Nutzung zusammenhängen. Artikel 8 bestimmt die Bewirtschaftungseinheit. Jagdgebietseinheiten werden nach den Grundsätzen der Jagdplanung gebildet und ihre Grenzen geändert, wobei eine rationelle Bewirtschaftung der Bestände jagdbarer Tiere, deren angemessener Schutz sowie eine geordnete und sichere Jagd sicherzustellen und grössere Schäden an menschlichen Wirtschaftsobjekten zu vermeiden sind. Die Flächenregel ist beziffert: Eine Jagdgebietseinheit muss mindestens 1000 Hektaren zusammenhängender Jagdflächen umfassen. Nur zwei Ausnahmen sind vorgesehen: Kleinere Einheiten können auf Vorschlag des Umweltministeriums zu Wissenschafts- und Ausbildungszwecken gebildet werden oder auf Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums in Gebieten von Fischteichen. Das Umweltministerium genehmigt die Kriterien der Geschlossenheit und die Anforderungen an die Grenzen der Einheiten.