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Aktive Abdeckung

Polen

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Ohne PZŁ-Karte führt der Weg für Auswärtige über die gekaufte Jagd

Ausländer, die nicht dem polnischen Jagdverband angehören, jagen, nachdem sie bei einem konzessionierten Unternehmen eine Jagd gekauft haben.

In Polen darf die Jagd nur mit Zustimmung des Pächters oder Verwalters des Reviers ausgeübt werden. Berechtigt ist, wer den Mitgliedsnachweis des polnischen Jagdverbands (Polski Związek Łowiecki) mit den entsprechenden Qualifikationen sowie eine Bewilligung zum Besitz einer Jagdwaffe oder ein anderes entsprechendes Dokument vorweist. Die Qualifikation erlangt, wer eine Prüfung vor einer vom Verband eingesetzten Kommission besteht. Für die Einzeljagd kommt ein weiteres Dokument hinzu: eine schriftliche Ermächtigung des Pächters oder Verwalters des Reviers. Artikel 43 öffnet den Weg für auswärtige Jägerinnen und Jäger: Ausländer, die nicht Mitglied des polnischen Jagdverbands sind, dürfen jagen, nachdem sie bei Unternehmen mit der gesetzlich vorgesehenen Konzession eine Jagd gekauft haben, oder gestützt auf die Zustimmung des zuständigen Ministers. Das Gesetz kennt zudem eine Rückverfolgbarkeitspflicht: Unmittelbar nach der Erlegung und vor jedem Transport sind die Wildkörper von Elch, Rothirsch, Damhirsch, Mufflon, Reh und Wildschwein zu kennzeichnen; die Pflicht gilt auch für präparierte Geweihe.

Jagdzeiten

Dreitausend Hektaren, Wald oder Feld

Ein Jagdrevier misst mindestens dreitausend zusammenhängende Hektaren; über 40 Prozent Wald gilt es als Waldrevier.

Artikel 23 setzt die Grundeinheit: Ein Jagdrevier (obwód łowiecki) ist eine zusammenhängende Grundstücksfläche von mindestens dreitausend Hektaren, auf der die Bedingungen für die Ausübung des łowiectwo bestehen. In besonderen, durch rationelle Jagdwirtschaft und die Geländeverhältnisse begründeten Fällen können mit Zustimmung des zuständigen Ministers kleinere Reviere gebildet werden. Artikel 24 führt eine für die Bewirtschaftung massgebende Unterscheidung ein: Die Reviere teilen sich in Wald- und Feldreviere. Ein Waldrevier ist ein Gebiet, in dem Waldflächen mindestens 40 Prozent der Gesamtfläche ausmachen; ein Feldrevier ein solches, in dem sie weniger als 40 Prozent ausmachen. Die Einteilung obliegt der Gebietsverwaltung: Die Aufteilung des Landes in Reviere und die Änderung ihrer Grenzen nimmt innerhalb einer Woiwodschaft der zuständige Woiwode durch Verordnung vor, nach Anhörung des regionalen Direktors der Staatsforsten und des polnischen Jagdverbands. Erstreckt sich ein Revier über mehrere Woiwodschaften, erlässt die Verordnung der Woiwode des überwiegenden Gebietsteils im Einvernehmen mit dem anderen.

Vorschriften

Polen: Das Wild gehört dem Staatsschatz

Freilebendes jagdbares Wild ist ein Gut der ganzen Nation und Eigentum des Staatsschatzes.

Das polnische Gesetz vom 13. Oktober 1995, das Prawo łowieckie, bestimmt zuerst seinen Gegenstand: Das łowiectwo bezeichnet als Element des Umweltschutzes den Schutz der jagdbaren Tiere und die Bewirtschaftung ihrer Bestände im Einklang mit den Grundsätzen der Ökologie sowie mit jenen einer rationellen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Artikel 2 stellt danach eine Eigentumsregel auf, die Polen deutlich von seinen westlichen Nachbarn abhebt: Freilebendes jagdbares Wild ist als Gut der ganzen Nation Eigentum des Staatsschatzes. Das Jagdrecht ist dort also kein Ausfluss des Grundeigentums. Artikel 3 zählt die Ziele auf: Schutz, Erhaltung der Vielfalt und Bewirtschaftung der Bestände jagdbarer Tiere; Schutz und Gestaltung der natürlichen Umwelt zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Wildes; Erreichen einer möglichst guten körperlichen Verfassung der einzelnen Tiere, der Trophäenqualität und einer angemessenen Bestandesgrösse je Art.