Appenzell Ausserrhoden: kantonales Regal und sechs Bedingungen
Der Kanton hält das Jagdregal; die Jagdberechtigung setzt unter anderem die aktive Mitgliedschaft in einer anerkannten Jagdorganisation voraus.
Dem Kanton steht im Rahmen des Bundesrechts das Jagdregal und das Verfügungsrecht über wildlebende Säugetiere und Vögel zu. Der Kanton regelt und plant die Jagd und sorgt für eine angemessene Nutzung der Wildbestände unter Berücksichtigung der Interessen des Waldes, des Natur- und Tierschutzes sowie der Landwirtschaft. Der Kanton nennt sechs Bedingungen für die Jagdberechtigung in Appenzell Ausserrhoden: Handlungsfähigkeit; Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung; Wohnsitz in der Schweiz, Jagdgäste ausgenommen; anerkannter Fähigkeitsausweis; aktive Mitgliedschaft in einer anerkannten Jagdorganisation; Gewähr für weidgerechtes Verhalten. Die drei mittleren Bedingungen finden sich anderswo selten in dieser Form: Sie betreffen Aufenthaltsstatus, Wohnsitz und Vereinszugehörigkeit, nicht bloss die fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers.