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Basel-Stadt

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Basel-Stadt: seit 2021 ein eigenes Wildtier- und Jagdgesetz

Der kleine Stadtkanton gab sich 2021 ein eigenes Gesetz; es gilt mit seiner Verordnung seit dem 1. April 2024.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt beschloss am 27. Oktober 2021 das Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SG 912.200), gestützt auf Art. 3 und 25 des Bundesgesetzes über die Jagd. Es steht in der geltenden Fassung seit dem 1. April 2024 in Kraft, zusammen mit der Wildtier- und Jagdverordnung vom 12. März 2024 (WJV, SG 912.210). § 1 nennt fünf Zwecke: den Schutz und die Förderung der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel; den Schutz der Lebensräume; die nachhaltige jagdliche Nutzung, welche sich an wildbiologischen und -ökologischen Kriterien orientiert; den Erhalt gesunder Bestände und geeigneter Lebensräume sowie deren naturnahe Vernetzung und Strukturierung; und die angemessene Berücksichtigung der Anliegen des Naturschutzes, der Waldwirtschaft und der Landwirtschaft, auch unter klimabedingten Veränderungen. Das Gesetz regelt zudem den Vollzug des Bundesrechts, und § 2 ermächtigt den Regierungsrat, Vereinbarungen mit anderen Kantonen sowie mit Gebietskörperschaften des benachbarten Auslandes über eine gemeinsame Wildtier- und Jagdorganisation abzuschliessen — eine Bestimmung, die der Lage des Kantons entspricht.