Genf: Die Jagd ist von der Verfassung verboten
Artikel 162 der Genfer Verfassung verbietet die Jagd auf Säugetiere und Vögel; vorbehalten bleiben allein die amtlichen Regulierungsmassnahmen.
Genf ist der einzige Schweizer Kanton, in dem die Jagd von Verfassungs wegen verboten ist. Artikel 162 der Verfassung der Republik und des Kantons Genf mit dem Randtitel «Jagd» besteht aus zwei Sätzen: «Die Jagd auf Säugetiere und Vögel ist verboten. Die amtlichen Massnahmen zur Regulierung der Fauna bleiben vorbehalten.» Das Verbot geht auf 1974 zurück: Nach einer von Tierschutzkreisen lancierten Volksinitiative stimmte das Genfer Volk dem Jagdverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet zu. Später wurde es in die Verfassung übernommen. In Genf gibt es daher weder Jagdpatent noch Bewilligung noch Eröffnungszeit. Wer aus einem anderen Kanton kommt, kann hier kein Jagdrecht geltend machen.