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Solothurn

Vorschriften

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Solothurn: Reviere, verpachtet an Jagdvereine

Das Kantonsgebiet ist in Reviere eingeteilt, die an Jagdberechtigte in der Rechtsform eines Vereins verpachtet werden.

Das Solothurner Jagdgesetz (JaG, BGS 626.11) vom 9. November 2016, in Kraft seit 1. Januar 2018, teilt das Kantonsgebiet in Jagdreviere ein; dabei sind insbesondere jagdliche und wildbiologische Kriterien zu berücksichtigen. Die Reviergrenzen legt das Departement nach Anhörung der Jagdvereine fest. Die Reviere werden an Jagdberechtigte verpachtet, welche sich in der Rechtsform eines Vereins im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB zusammengeschlossen haben. Die Mitglieder müssen für die Dauer der Pachtperiode im Besitz eines solothurnischen Jagdpasses sein. Die Mindestanzahl der Mitglieder richtet sich nach der bejagdbaren Waldfläche; mindestens die Hälfte muss Wohnsitz im Kanton Solothurn haben. Ein Jagdverein kann nur ein Revier pachten, und eine Person kann sich bei höchstens zwei Vereinen beteiligen — sie zählt dann nur in einem Revier ihrer Wahl zur Mindestanzahl. Die Mitglieder haften solidarisch und unbeschränkt für die Verpflichtungen aus dem Pachtverhältnis und der kantonalen Jagdgesetzgebung.