St. Gallen: das Regal, weitergegeben durch Jagdpacht
Der Kanton hält das Regal und überträgt das Jagdrecht durch Pacht; die Reviere umfassen in der Regel 500 bis 2000 Hektaren.
Das St. Galler Jagdgesetz (JG, sGS 853.1) vom 17. November 1994 hält in Artikel 2 fest: «Das Jagdregal steht dem Kanton zu», und «für jagdbare Tiere überträgt der Kanton das Recht auf Jagd durch Jagdpacht». Die zuständige Stelle des Kantons bezeichnet nach Anhören der politischen Gemeinde Jagd- und Nichtjagdgebiete und teilt das Jagdgebiet in Reviere auf. Die Reviere werden innerhalb des Gemeindegebietes ausgeschieden, wenn die natürlichen Vorgaben dies erlauben, und umfassen in der Regel 500 bis 2000 Hektaren. Das Gesetz regelt danach Jagdgesellschaft und Hegegemeinschaft, den Pachtzins, Lebensraum und Lebensgemeinschaft, Jagdplanung und Jagdbetrieb, Wildschaden und Aufsicht. Der Kanton verpflichtet sich darin auch zur Aus- und Weiterbildung der Jägerinnen und Jäger sowie der Aufsichtsorgane.