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Tessin

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Tessin: eine Jagdverordnung, jeden August nachgeführt

Das Gesetz von 1990 und die Vollzugsverordnung von 2006 regeln die Jagd; die Jagdverordnung wird jedes Jahr im August nachgeführt.

Die Tessiner Grundlage besteht aus zwei kantonalen Erlassen: dem Gesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vom 11. Dezember 1990 und seiner Vollzugsverordnung vom 11. Juli 2006 (RALCC). Dazu kommen drei speziellere Verordnungen: jene über den Erwerb des Jagdfähigkeitsausweises vom 13. Januar 1993, jene über die selektive Steinwildjagd vom 25. Oktober 2017 und jene über die periodische Treffsicherheitsprüfung für Jägerinnen und Jäger vom 12. Dezember 2018. Die Tessiner Besonderheit ist der Rhythmus: Die Jagdzeit wird durch die Jagdverordnung festgelegt, die jedes Jahr im August nachgeführt wird. Der Kanton veröffentlicht jede Saison seine «Disposizioni stagione venatoria» sowie einen Vergleich des RALCC von Jahr zu Jahr, sodass die Änderungen nachvollziehbar bleiben. Der Kanton unterscheidet mehrere Jagden: caccia alta, caccia bassa, Steinwildjagd, Spätherbstjagd, winterliche Wildschweinjagd und Wasserjagd. Ein Ausführungsdekret legt zudem die Jagdbanngebiete (bandite) fest, in der geltenden Fassung für die Periode 2021-2026.