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Wallis

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Wallis: ein Jahresbeschluss, der die ganze Saison regelt

Das kantonale Gesetz setzt den Rahmen, doch der im Juni verabschiedete und am 1. Juli in Kraft tretende Jahresbeschluss legt Patente, Daten, Kontingente und Sicherheit fest.

Das Wallis kennt die Patentjagd. Über dem Bundesgesetz und dem kantonalen Jagdgesetz (LcChP, RS 922.1) samt Ausführungsreglement (RexChP, RS 922.100) steht der Jahresbeschluss, der den lebendigen Teil trägt: der Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027 (RS 922.110), verabschiedet am 17. Juni 2026 und in Kraft seit dem 1. Juli 2026. Dieser Beschluss ist vor jedem Jagdgang zu lesen: Er bestimmt Patenttypen und -preise, Eröffnungsdaten, kontingentierte Wildarten, Kontrollmodalitäten und Sicherheitszonen — für eine einzige Saison. Wer sich auf den Beschluss des Vorjahres verlässt, irrt. Zuständig ist der Dienst für Jagd, Fischerei und Wildtiere (SCPF). Die Kontrolle im Feld obliegt den Wildhütern des Sektors, die der Beschluss zur zwingenden Ansprechperson für jede Wildvorweisung macht.