Zürich: 161 Reviere, für acht Jahre verpachtet
Der Kanton jagt im Reviersystem: Die politischen Gemeinden verpachten das Jagdrecht für acht Jahre an eine Jagdgesellschaft.
Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die insgesamt 161 Pachtgesellschaften bestehen teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten, in welchen von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesellschaft verpachtet wird. Jägerinnen und Jäger, welche im Rahmen der im Kanton Zürich üblichen Vergabe den Zuschlag für ein Revier erhalten, sind berechtigt, gegen Entrichtung eines marktgerechten Pachtzinses an den Kanton im betreffenden Gebiet zu jagen. Mit der Übernahme einer Pacht verpflichten sich die Jagdgesellschaften zu vielfältigen Leistungen zu Gunsten der Öffentlichkeit. Die laufende Pachtperiode dauert von 2025 bis 2033; der Kanton veröffentlicht das Jagdrevierverzeichnis mit den Kontaktadressen der Gesellschaften sowie die Reviere im GIS-Browser. Rechtsgrundlage ist das Kantonale Jagdgesetz (JG, LS 922.1) vom 1. Februar 2021, in Kraft seit 1. Januar 2023, das die Zürcher Regelung von 1929 abgelöst hat.