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Slowenien

Die Vorschriften sind nach Thema geordnet; jeder Block verweist auf seine amtliche Quelle und ihr Prüfdatum.

Geprüft

Vorschriften nach Thema

Bewilligungen

Ein Jahr Lehrzeit vor der Prüfung, dann die Jagdkarte

Wer zur slowenischen Prüfung antritt, muss zuvor mindestens ein Jahr Lehrzeit unter einer Mentorin oder einem Mentor geleistet haben.

Artikel 61 überträgt die Durchführung der Jagdprüfungen der slowenischen Jagdunion; die Kandidatinnen und Kandidaten legen sie vor Prüfungskommissionen ab, die der Minister ernennt. Die Zulassungsbedingung ist anspruchsvoll: Kandidat ist, wer als Jagdlehrling unter Leitung einer Mentorin oder eines Mentors in einem lovišče oder in einem Revier mit besonderer Zweckbestimmung eine Lehrzeit von mindestens einem Jahr absolviert und den Ausbildungskurs besucht hat, dessen Programm Union, Institut und pädagogische Einrichtungen gemeinsam erarbeitet haben. Der Lehrling hat nach dem Waffenrecht Anspruch auf ein Waffendokument. Die Prüfung umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil und ist öffentlich; Voraussetzung für den theoretischen Teil ist der bestandene praktische Teil. Wer beim ersten Mal scheitert, darf die Prüfung noch zweimal wiederholen, mit mindestens sechs Monaten Abstand. Die Kommission stellt ein Zeugnis über die bestandene Prüfung aus. Artikel 62 eröffnet danach das Recht auf die Jagdkarte (lovska izkaznica) jeder Person, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, auch wenn sie keiner Jagdgesellschaft angehört. Die Jägerin oder der Jäger muss eine gültige Karte auf sich tragen und sie den Organen der inneren Angelegenheiten, den Jagdaufsehern oder der Jagdinspektion auf Verlangen vorweisen. Die Union stellt die Karten ihrer Mitglieder aus; der Reviermanager verlängert ihre Gültigkeit jährlich.

Vorschriften

Slowenien: Das lovišče bleibt nicht unter 2000 Hektaren

Ein Jagdrevier ist eine zusammenhängende Fläche, die 2000 Hektaren bejagbarer Fläche nicht unterschreiten darf.

Artikel 8 des slowenischen Gesetzes über Wild und Jagd bestimmt das lovišče als räumlich zusammenhängende Land- und Wasserfläche, die 2000 Hektaren bejagbarer Fläche nicht unterschreiten darf und die nach den natürlichen und übrigen Bedingungen des Raums dreierlei ermöglicht: eine zweckmässige und abgestimmte Verteilung und Durchführung der im jagdlichen Bewirtschaftungsgebiet geplanten Massnahmen und Aufgaben; die Bereitstellung der Mittel zum Ersatz der Wildschäden an die Grundeigentümer; sowie eine wirksame Verfolgung und Kontrolle der Wildbewirtschaftung. Die lovišča errichtet die Regierung auf Antrag der Ministerin oder des Ministers. Die fachlichen Grundlagen der Errichtung erarbeitet das Institut in Zusammenarbeit mit den Jagd- und Naturschutzorganisationen. Die Regierung kann die Grenzen eines lovišče in bestimmten Fällen ändern, namentlich wenn sie die Grenze eines jagdlichen Bewirtschaftungsgebiets schneiden oder wenn eine scharfe künstliche Trennlinie im Revier den Wechsel der Tiere erschwert.