Schwyz: Patentjagd mit jährlichen Vorschriften
Die Jagd ist ein Regal des Kantons und wird nach dem Patentsystem ausgeübt; das Departement erlässt jährlich die Vorschriften.
«Im Kanton Schwyz wird die Jagd nach dem Patentsystem ausgeübt und ist ein Regal des Kantons.» Die Jagdverwaltung ist zuständig für die Planung, die Organisation und die Kontrolle des Jagdbetriebes und erarbeitet jagdliche und wildbiologische Grundlagen im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Wildbestandes. Die Abteilung Jagd und Wildtiere vollzieht die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Ihr Aufgabenbereich umfasst alle in der Schweiz wildlebenden Vögel, Raubtiere wie den Marder, Paarhufer wie das Reh, Hasenartige sowie den Biber, das Murmeltier und das Eichhörnchen. Der Takt ist jährlich: Für die Ausübung der Jagd werden jedes Jahr durch das Umweltdepartement Vorschriften erlassen. Eine jüngste Teilrevision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung (JWV) hat die Entschädigung von Frass-, Verkotungs- und Trittschäden von Graugänsen und Höckerschwänen an landwirtschaftlichen Kulturen über die Wildschadenkasse eingeführt und den Beizug lokaler Jäger bei Massnahmen gegen Grossraubtiere geregelt.