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Waadt

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Waadt: Patentjagd auf vier Rechtsebenen

Der Bund setzt den Sockel, ein interkantonales Konkordat die Ausübung, das Waadtländer Wildtiergesetz die Organisation und jährliche Richtlinien den Abschussplan.

Die Waadtländer Jagd ist eine Patentjagd und ruht auf vier ineinandergreifenden Erlassen, welche die kantonalen Richtlinien einleitend nennen: dem Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd (JSG) und seiner Verordnung vom 29. Februar 1988 (JSV); dem Konkordat vom 22. Mai 1978 über Ausübung und Aufsicht der Jagd; dem kantonalen Wildtiergesetz vom 28. Februar 1989 (LFaune, 922.03); und dessen Ausführungsreglement vom 7. Juli 2004 (RLFaune, 922.03.1). Darüber erlässt das Departement für Jugend, Umwelt und Sicherheit jährlich Jagdrichtlinien. Jene vom 3. Juli 2026 gelten für die Saison 2026-2027 und zerfallen in zwei Teile: Die Artikel 2 bis 23 sind mehrjährig und dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung des Departements geändert werden, während die Artikel 24 bis 33 mit dem Abschussplan jedes Jahr überarbeitet werden. Zuständig ist die Sektion Jagd, Fischerei und Arten der Abteilung Biodiversität und Landschaft (DGE). Die Kontrolle im Feld obliegt der Wild- und Naturschutzpolizei, deren ständige Angestellte in den Richtlinien als Inspektoren bezeichnet werden.