Verhaltensregeln auf regionaler Ebene
Abstände, Treibjagden und Signalisation richten sich nach den Ausführungserlassen jeder Region, die vor jeder Teilnahme zu lesen sind.
Die Jagdsicherheit folgt derselben Aufteilung wie alles Übrige: Sie ist Sache jeder Region und wird eher in deren Ausführungserlassen als im Grundtext geregelt. Die beiden Grundgesetze stellen vor allem Mittelverbote auf — der wallonische Artikel 8, der namentlich die Jagd mit Motorfahrzeug untersagt, und der flämische Artikel 19, der nur von der Regierung zugelassene Mittel erlaubt. Die eigentlichen Verhaltensregeln — einzuhaltende Abstände, Organisation und Signalisation von Treibjagden, Voraussetzungen der Schussabgabe, Pflichten gegenüber Dritten im Revier — werden auf Verordnungsweg präzisiert und unterscheiden sich daher zwischen Wallonien und Flandern. Wer von einer Region in die andere wechselt, kann seine Gewohnheiten nicht übertragen: Er muss die geltenden regionalen Vorschriften und die Anweisungen der Jagdleitung erneut lesen.