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Belgien

Sicherheit

Inhalt zu diesem Thema

Verhaltensregeln auf regionaler Ebene

Abstände, Treibjagden und Signalisation richten sich nach den Ausführungserlassen jeder Region, die vor jeder Teilnahme zu lesen sind.

Die Jagdsicherheit folgt derselben Aufteilung wie alles Übrige: Sie ist Sache jeder Region und wird eher in deren Ausführungserlassen als im Grundtext geregelt. Die beiden Grundgesetze stellen vor allem Mittelverbote auf — der wallonische Artikel 8, der namentlich die Jagd mit Motorfahrzeug untersagt, und der flämische Artikel 19, der nur von der Regierung zugelassene Mittel erlaubt. Die eigentlichen Verhaltensregeln — einzuhaltende Abstände, Organisation und Signalisation von Treibjagden, Voraussetzungen der Schussabgabe, Pflichten gegenüber Dritten im Revier — werden auf Verordnungsweg präzisiert und unterscheiden sich daher zwischen Wallonien und Flandern. Wer von einer Region in die andere wechselt, kann seine Gewohnheiten nicht übertragen: Er muss die geltenden regionalen Vorschriften und die Anweisungen der Jagdleitung erneut lesen.