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Belgien

Wildarten

Inhalt zu diesem Thema

Regionale Listen, eingebettet ins Unionsrecht

Jede Region bestimmt das jagdbare Wild in eigenen Texten; eine Art kann auf der einen Seite der Sprachgrenze offen und auf der anderen geschützt sein.

Eine einheitliche belgische Liste jagdbarer Arten gibt es nicht: Jede Region bestimmt ihr Wild in eigenen Texten und Ausführungserlassen. Die praktische Folge liegt auf der Hand — eine Art kann in Wallonien bejagbar sein und in Flandern nicht, oder unter anderen Bedingungen, da beide Regierungen ihre Daten und Voraussetzungen getrennt festlegen. Beide Regionen stehen jedoch im selben europäischen Rahmen, der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die sie je in ihr Recht umsetzen. Das Vorgehen ist daher in beiden Fällen dasselbe: vom regionalen Grundtext ausgehen — dem Gesetz vom 28. Februar 1882 in Wallonien, dem Jachtdecreet vom 24. Juli 1991 in Flandern — und dann den für die Saison geltenden Ausführungserlass heranziehen, der Arten und Zeiten präzisiert.