Der Jagdschein, erteilt nach bestandener Jägerprüfung
Die erste Erteilung setzt die bestandene Jägerprüfung voraus; der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei Jagdjahre.
Der deutsche Jagdschein richtet sich nach § 15 des Bundesjagdgesetzes. Seine erste Erteilung hängt davon ab, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Das Gesetz kennt zwei Formen: den Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Die Prüfungsinhalte zählt § 15 Abs. 5 auf: ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen einschliesslich Faustfeuerwaffen, der Führung von Jagdhunden, der Behandlung des erlegten Wildes und der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets sowie des Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerechts. Die praktische Durchführung obliegt den Ländern.