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Niederlande

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Die Jagdgewehrtätigkeit ist zur Umweltbewilligung geworden

Die Omgevingswet definiert Jagdgewehr- und Falknertätigkeit und unterstellt sie Regeln des Naturschutzes oder der Sicherheit.

Mit dem Gesetz hat sich das niederländische Vokabular geändert. Die Omgevingswet definiert die Jagdgewehrtätigkeit (jachtgeweeractiviteit) als den Gebrauch eines Gewehrs, um wildlebende Tiere zu töten, und die Falknertätigkeit (valkeniersactiviteit) als den Gebrauch eines Vogels, um ein Tier zu fangen oder zu töten. Sie bestimmt ferner den Jagdrechtsinhaber (jachthouder) als denjenigen, der nach Artikel 8.3 zur Ausübung der Jagd in einem Jagdgebiet berechtigt ist, und das Jagdgebiet (jachtveld) als ein zur Jagdausübung bestimmtes oder geeignetes Gelände. Beide Tätigkeiten unterstehen nun der Umweltbewilligung. Artikel 5.29a setzt den Massstab der Beurteilung in einem Satz: Für eine Jagdgewehr- oder eine Falknertätigkeit werden die Regeln nach Artikel 5.18 im Hinblick auf den Naturschutz oder die Sicherheit aufgestellt. Das Gesetz regelt zudem die zuständige Behörde für ein Gesuch, das nur eine Jagdgewehrtätigkeit betrifft, besondere Bestimmungen für diese Tätigkeiten sowie ein eigenes Verwaltungsbeschwerdeverfahren gegen die für eine Jagdgewehrtätigkeit erteilte Umweltbewilligung.