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Norwegen

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Die obligatorische Prüfung und die Abgabe des Jagdjahres

Die Jägerabgabe gilt für das ganze Land und für das Jagdjahr, vom 1. April bis zum 31. März.

Artikel 39 ermächtigt den König, eine Prüfung vorzuschreiben, die bestanden sein muss, um nach diesem Gesetz jagen und fangen zu dürfen — die jegerprøve —, samt Prüfungsgebühr, obligatorischem Kurs und Kursgebühr. Artikel 40 fügt die finanzielle Last hinzu: Wer nach diesem Gesetz jagen und fangen will, hat die Jägerabgabe (jegeravgift) nach den Sätzen und Regeln zu entrichten, die der König festlegt. Zwei Angaben zählen für die Planung eines Aufenthalts: Die Abgabe gilt für das ganze Land, und sie deckt das Jagdjahr, gerechnet vom 1. April bis und mit 31. März. Zu dieser allgemeinen Abgabe kommt eine Abschussabgabe (fellingsavgift) für jedes Tier, dessen Erlegung bewilligt oder vollzogen wird, bei Elch, Rothirsch und Wildren. Der König kann bestimmen, dass die Gemeinde die Abschussabgabe für Elch und Hirsch innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selber festsetzt.