Norwegen: eine Ernte im Rahmen des Naturvielfaltgesetzes
Das Wild wird nach dem Naturvielfaltgesetz bewirtschaftet; nur in diesem Rahmen darf die Wildproduktion geerntet werden.
Das norwegische Gesetz über Jagd und Fang von Wild (viltloven) vom 29. Mai 1981 nennt seinen Zweck in einem Satz: Das Wild und seine Lebensräume sind im Einklang mit dem Naturvielfaltgesetz so zu bewirtschaften, dass die Produktivität der Natur und der Artenreichtum erhalten bleiben. In diesem Rahmen — und nur in diesem — darf die Wildproduktion zugunsten der Landwirtschaft und des Freiluftlebens geerntet werden. Die Definition ist weiter als in den meisten Nachbarländern: Als Wild gelten alle wildlebenden Landsäugetiere und Vögel sowie Amphibien und Reptilien. Das Gesetz gilt auch in der norwegischen Wirtschaftszone. Die Bewirtschaftung ist auf fünf Ebenen organisiert, die Artikel 4 aufzählt: Departement, Direktion, Statsforvalter, Fylkeskommune und Gemeinde. Diese Kette erklärt die Geometrie norwegischer Entscheide: Der Rahmen ist national, der Vollzug reicht bis auf die Gemeindeebene.