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Schweiz

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Keine einheitliche Bundesbewilligung: zwei kantonale Systeme

Individuelles Patent oder an eine Gesellschaft verpachtetes Revier: Die Art der Bewilligung hängt vollständig vom Kanton ab.

Die Schweiz stellt keine einheitliche eidgenössische Jagdbewilligung aus: Jeder Kanton legt im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd sein eigenes Bewilligungssystem fest. Laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestehen zwei parallele Logiken. In den Patentkantonen erwirbt der Jäger individuell eine Bewilligung, in der Regel nach einer Eignungsprüfung, für eine im kantonalen Reglement festgelegte Dauer und bestimmte Arten. In den Revierkantonen werden Jagdgebiete per Pachtvertrag an Gesellschaften vergeben, deren Mitglieder das Jagdrecht auf diesen Flächen ausüben. In Genf wird keine private Jagdbewilligung ausgestellt; die Jagd obliegt den kantonalen Wildhütern. Die Eignungsvoraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Verfahren unterscheiden sich daher stark von Kanton zu Kanton und müssen vor jedem Antrag direkt bei der zuständigen kantonalen Stelle geprüft werden, statt von einem anderen Kanton abgeleitet zu werden.