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Schweiz

Jagdzeiten

Inhalt zu diesem Thema

Kein nationaler Kalender: Zeiträume werden kantonal festgelegt

Das Bundesgesetz setzt einen Schutzrahmen; die Eröffnungs- und Schliessungsdaten bleiben ein jährlicher kantonaler Entscheid.

Die Jagdzeiten werden nicht auf Bundesebene festgelegt: Das Bundesgesetz über die Jagd und seine Verordnung setzen einen Schutzrahmen, und jeder Kanton legt jedes Jahr seine eigenen Eröffnungs- und Schliessungszeiten fest, differenziert nach Art, Geschlecht oder Alter gemäss seinen Bewirtschaftungsplänen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) weist darauf hin, dass diese Zuständigkeit im gemeinsamen Bundesrahmen ausgeübt wird, jedoch ohne einheitlichen nationalen Kalender: Ein Patentkanton veröffentlicht in der Regel einen jährlichen Erlass oder ein Jagdreglement, während ein Revierkanton die Zeiträume im Pflichtenheft des Pachtvertrags festhält. Genf kennt keine private Jagdsaison. Ein Jäger, der einen Jagdausflug plant, muss daher die geltenden Daten beim betreffenden Kanton prüfen, statt sich auf einen generischen Kalender zu verlassen, da sich die Zeitfenster von Jahr zu Jahr ändern können.