Vier Patentarten, Gesuch bis zum 10. April
Das Jagdjahr dauert vom 1. April bis 31. März; Gesuche für Hoch- und Niederjagdpatente sind bis zum 10. April einzureichen.
Der Kanton bietet vier Kategorien an: Hochjagdpatente (Gams- und Rotwild), Niederjagdpatente (Rehwild, Fuchs, Dachs usw.), Bewilligungen für Jagdgäste und Sonderbewilligungen, etwa für die Raubwildjagd. Der administrative Kalender ist so verbindlich wie der jagdliche. Das Jagdjahr dauert vom 1. April bis 31. März. Gesuche für Hoch- und Niederjagdpatente sind jeweils bis zum 10. April beim Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17a, 9102 Herisau, einzureichen. Für Gästebewilligungen gilt eine andere Regel: Gesuche sind vier Tage vor dem Jagdtermin an den Jagdverwalter zu richten. Die Verwaltung veröffentlicht zudem ihre Jahresberichte, sodass sich die Entwicklung der Strecken von Saison zu Saison verfolgen lässt.