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Appenzell Innerrhoden

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Appenzell Innerrhoden: das kantonale System (Patentjagd)

Appenzell Innerrhoden praktiziert die Patentjagd, im gemeinsamen Bundesrahmen der 26 Schweizer Kantone.

Appenzell Innerrhoden praktiziert die Patentjagd: Jeder Jäger erwirbt individuell eine Bewilligung, für eine im kantonalen Reglement festgelegte Dauer und bestimmte Arten, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Die zuständige kantonale Stelle, das Amt für Umwelt, ist im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt, das die Jagdbehörde jedes der 26 Schweizer Kantone erfasst. Die genauen Bedingungen dieses Kantons — Patentarten, Gebühren, Eignungsprüfung, Jagdzeiten nach Art, eidgenössische und kantonale Reservate, zulässige Mittel — müssen noch im Detail auf dem kantonalen Portal erhoben werden und sind in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst. Sie sind vor jedem Vorgehen direkt bei der Stelle zu überprüfen.