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Basel-Landschaft

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Der Baselbieter Jagdpass: fünf Voraussetzungen, über ein Jahr Ausbildung

Nur ein gültiger Jagdpass berechtigt zur Jagd; die Ausbildung in Theorie und Praxis dauert in der Regel mehr als ein Jahr.

§ 23 ist knapp: «Die Jagd darf nur ausüben, wer im Besitz eines gültigen Jagdpasses ist.» § 24 macht den Pass zum persönlichen Ausweis für die Jagdberechtigung im Kanton und knüpft ihn an fünf Voraussetzungen: handlungsfähig sein; eine schweizerische Jagdprüfung bestanden haben oder über eine anerkannte ausländische verfügen; den Treffsicherheitsnachweis erbracht haben; im Rahmen des Bundesrechts haftpflichtversichert sein; und keinen Ausschlussgrund aufgrund einer mit der Jagdausübung unvereinbaren Widerhandlung aufweisen. Für Jägerinnen und Jäger in Ausbildung können spezielle Jagdpässe ausgestellt werden, und der Regierungsrat kann die Anerkennung ausserkantonaler Pässe beschliessen. Der Kanton beschreibt, was hinter der Prüfung steht: Wer im Kanton Basel-Landschaft jagen will, muss über eine bestandene, vom Kanton anerkannte Jägerprüfung verfügen; dafür ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich, die in der Regel mehr als ein Jahr dauert. Der Jagdpass wird gegen Gebühr ausgestellt; zusätzlich ist eine Abgabe an den Kanton zu leisten, insbesondere zur Vergütung entstandener Wildschäden.