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Basel-Landschaft

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Basel-Landschaft: das kantonale System (Revierjagd)

Basel-Landschaft praktiziert die Revierjagd, im gemeinsamen Bundesrahmen der 26 Schweizer Kantone.

Basel-Landschaft praktiziert die Revierjagd: Die Jagdreviere werden per Pachtvertrag an Jagdgesellschaften vergeben, deren Mitglieder das Jagdrecht anschliessend auf der gepachteten Fläche ausüben, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Die zuständige Stelle, das Amt für Wald und Wild beider Basel, wird gemeinsam mit Basel-Stadt geführt und ist im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt. Die genauen Bedingungen dieses Kantons — Vergabe der Reviere, Pachtdauer, Eignungsprüfung, Jagdzeiten nach Art, Wildschäden — müssen noch im Detail auf dem kantonalen Portal erhoben werden und sind in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst. Sie sind vor jedem Vorgehen direkt bei der Stelle zu überprüfen.