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Basel-Stadt

Sicherheit

Inhalt zu diesem Thema

Die Jagdaufsicht und ihre neun Pflichten

Die Jagdaufsicht kontrolliert Jagdberechtigung, Waffen, Hunde, Schonzeiten und die Einhaltung der Leinenpflicht.

Die Basler Verordnung führt die Aufgaben der Jagdaufsicht aus, die ihr Jagdrevier überwacht. Ihr obliegen insbesondere: die Kontrolle der Jagdberechtigung; die Aufsicht über den Jagdbetrieb und die waidgerechte Jagdausübung; die Überwachung der Einhaltung der Schonzeiten der jagdbaren Arten; die Kontrolle der verwendeten Waffen und der zur Jagd zugelassenen Hunde; die Überwachung des Reviers vor Störungen durch übermässige Freizeitnutzung, wildernde Hunde und Katzen; die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht; das Erlösen von krankem oder verletztem Wild mittels Fangschuss; das Behändigen von Fallwild; und die Überprüfung von Wildschadensverhütungsmassnahmen und Weidezäunen. Die Jagdaufsicht hat die Verwendung von Hunden, welche die geforderten Bedingungen nicht erfüllen, auf der Jagd zu verbieten. Sie ist verpflichtet, der Fachstelle alle ihr zur Kenntnis gelangenden Verstösse gegen das Wildtier- und Jagdrecht unverzüglich zu melden. Die Funktion ist eingegrenzt: Ausüben kann sie, wer im Kanton jagdberechtigt ist, das Jagdrevier innert nützlicher Frist erreichen kann, seit mindestens drei Jahren jagdberechtigt und dazu körperlich in der Lage ist.