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Bern

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Bern: das kantonale System (Patentjagd)

Bern praktiziert die Patentjagd, im gemeinsamen Bundesrahmen der 26 Schweizer Kantone.

Bern praktiziert die Patentjagd: Jeder Jäger erwirbt individuell eine Bewilligung, für eine im kantonalen Reglement festgelegte Dauer und bestimmte Arten, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Die zuständige kantonale Stelle, das Amt für Landwirtschaft und Natur, ist im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt, das die Jagdbehörde jedes der 26 Schweizer Kantone erfasst. Die genauen Bedingungen dieses Kantons — Patentarten, Gebühren, Eignungsprüfung, Jagdzeiten nach Art, eidgenössische Jagdbanngebiete und kantonale Reservate — müssen noch im Detail auf dem kantonalen Portal erhoben werden und sind in diesem Verzeichnis noch nicht erfasst. Sie sind vor jedem Vorgehen direkt bei der Stelle zu überprüfen.