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Freiburg

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Patent, Jahresbewilligung und eine Prüfung alle zwei Jahre

Wer in Freiburg jagen will, braucht dreierlei: die bestandene Prüfung, das Patent und die jährliche Jagdbewilligung.

Das Amt fasst die Zugangsbedingung in einen Satz: Wer im Kanton Freiburg jagen will, braucht ein Jagdpatent, eine jährliche Jagdbewilligung und hat sich an die Weisungen des Amtes zu halten. Die drei gehören zusammen; das Patent allein genügt nicht. Vorgelagert muss jede und jeder die Jagdprüfung bestehen. Die Prüfungen werden vom Amt alle zwei Jahre durchgeführt — eine Periodizität, die für die Planung zählt, denn eine verpasste Session lässt sich erst zwei Jahre später nachholen. Der Kanton stellt zudem einen Fähigkeitsausweis für jene aus, die in anderen Kantonen oder im Ausland jagen wollen, sowie auf Gesuch eine Gastjagdbewilligung.