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Genf

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Kein Patent: Die Regulierung liegt bei den Umweltaufsehern

Der Kanton stellt kein Jagdpatent aus. Nötige Entnahmen führen seine eigenen Umweltaufseher durch.

Da die Jagd verboten ist, stellt Genf weder Patent noch Bewilligung noch Jagderlaubnis aus. Die Frage «Wie erhalte ich das Patent» hat in diesem Kanton keine Antwort — und das ist die Antwort. Die Wildtierbewirtschaftung ist deswegen nicht verschwunden. Die kantonalen Umweltaufseher leisten einen wesentlichen Teil dieser Bewirtschaftung, einschliesslich professioneller Regulierungsabschüsse, wo sie nötig sind. Genau diese amtlichen Massnahmen behält Artikel 162 der Verfassung vor. Der Kanton stützt sich auf Artikel 17 des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG, SR 922.0); ein Urteil des Genfer Polizeigerichts von 2002 betrachtete das Kantonsgebiet als Schutzgebiet im Sinne dieses Gesetzes.