Jagdlehrgang und Eignungsprüfung
Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse; die Prüfung klärt die schiesstechnischen, praktischen und theoretischen Fähigkeiten.
Die Glarner Jagdausbildungsverordnung (JAV, GS VI E/212/2) vom 2. April 2013 trennt Lernen und Prüfen sauber. Der Jagdlehrgang vermittelt den Absolvierenden die erforderlichen jagdlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer nachhaltigen, weidgerechten Jagd. Die Eignungsprüfung für Jagende — die Jägerprüfung — gibt Aufschluss, ob die Absolvierenden die erforderlichen schiesstechnischen, praktischen und theoretischen Fähigkeiten zur Ausübung einer nachhaltigen, weidgerechten Jagd besitzen; die Verordnung nennt dies die Jagdfähigkeit. Sie fügt eine ungewöhnliche Anforderung an: Lehrgang wie Eignungsprüfung sind neuen Erkenntnissen so anzupassen, dass die erlangte Jagdfähigkeit sowohl national wie international möglichst anerkannt wird. Das zuständige Departement wählt für eine Amtsdauer von vier Jahren einen Obmann sowie die Kursleiter, die zusammen die Kursleitung bilden und für Organisation und Durchführung des Lehrgangs zuständig sind.