Jurassisches Patent: vier Nachweise, darunter ein Arbeitstag
Jurassischer Fähigkeitsausweis, vollendetes 18. Altersjahr, ein Arbeitstag im Naturerbe und die letzte periodische Schiessprüfung.
Wer im Jura jagen will, braucht ein Patent. Das Jagdpatent gibt das Office de l'environnement der Person ab, die namentlich nachweist: Inhaberin oder Inhaber des jurassischen Jagdfähigkeitsausweises zu sein; das 18. Altersjahr vollendet zu haben; einen Arbeitstag im Bereich des Naturerbes geleistet zu haben; und die letzte periodische Schiessprüfung bestanden zu haben. Die dritte Bedingung fällt auf: Sie verlangt einen tatsächlichen Beitrag zur Pflege des Naturerbes, nicht bloss eine Fähigkeit oder eine Gebühr. Die erste verweist auf den jurassischen Ausweis: Die Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten dauert zwei Jahre und ist seit 2004 der kantonalen Jagdföderation übertragen. Patentarten und Tarife legt das Reglement über die Jagdausübung fest. Das ENV kann zudem temporäre Jagdpatente an Jagdgäste oder an Kandidierende abgeben; die gesuchstellende Person muss dann einen Fähigkeitsausweis eines anderen Kantons oder Staates besitzen oder, bei jurassischen Kandidierenden, die theoretischen und praktischen Waffenprüfungen bestanden haben.