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Luzern

Vorschriften

Inhalt zu diesem Thema

Luzern: das kantonale System (Revierjagd)

Luzern praktiziert die Revierjagd, im gemeinsamen Bundesrahmen der 26 Schweizer Kantone.

Luzern praktiziert die Revierjagd: Die Jagdreviere werden per Pachtvertrag an Jagdgesellschaften vergeben, deren Mitglieder das Jagdrecht anschliessend auf der gepachteten Fläche ausüben, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) und seiner Vollzugsverordnung (JSV). Die zuständige kantonale Stelle, Landwirtschaft und Wald, ist im Verzeichnis der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) aufgeführt, das die Jagdbehörde jedes der 26 Schweizer Kantone erfasst. Die genauen Bedingungen dieses Kantons — Vergabe der Reviere, Pachtdauer, Eignungsprüfung, Jagdzeiten nach Art, Abschusspläne — müssen noch im Detail auf dem kantonalen Portal erhoben werden. Sie sind vor jedem Vorgehen direkt bei der Stelle zu überprüfen.