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Neuenburg

Bewilligungen

Inhalt zu diesem Thema

Ausbildung und Prüfung obligatorisch, Gegenrecht mit anderen Kantonen

Ohne vorgängige Ausbildung und bestandene Eignungsprüfung jagt in Neuenburg niemand; die Jahresbewilligung wird beim Dienst beantragt.

Wer im Kanton Neuenburg jagen will, muss eine vorgängige Ausbildung absolviert und die Eignungsprüfung für die Jagd bestanden haben. Der Dienst veröffentlicht die Einzelheiten zu Ausbildung und Prüfung gesondert. Danach setzt die Jagd eine jährliche Bewilligung voraus: Der Dienst dokumentiert das Gesuch um ein Jagdpatent, die Voraussetzungen, das Gegenrecht mit anderen Kantonen, die Gebühren, die Trainingsschiessen und die Kontakte. Für die Gästebewilligung gilt eine eigene Ordnung, mit Bedingungen, Verkaufsstelle und Preis, den während der Jagd mitzuführenden Dokumenten und einer Beschränkung der Anzahl Bewilligungen. Ein dritter Bereich betrifft die Hunde. In Anwendung des Bundesrechts sieht der SFFN vor, die Ausbildung für die Jagd mit Such-, Vorsteh- und Apportierhunden sowie für die Bau- und die Wildschweinjagd obligatorisch zu erklären; die Ausbildung übernimmt die Neuenburger Jägerföderation nach gemeinsam erstellten Richtlinien. Ausnahmen sind vorgesehen: Hunde mit bereits als gleichwertig anerkannter Ausbildung, an der Leine geführte Hunde bei der Wildschweinjagd oder Wildschweinhunde, die nur während der Rehjagdzeit eingesetzt werden.