Vier Patentarten und eine Versicherung über zwei Millionen
Hochwild, Niederwild, Haarraubwild und Wasserwild; die minimale Deckungssumme der Haftpflicht beträgt zwei Millionen Franken.
Die Schwyzer Jagd umfasst vier verschiedene Patentarten. Die Hochwildjagd (Patent I, Ia, Ib) deckt Rotwild (I, Ib), Gämswild (I, Ia) sowie Fuchs, Dachs, Marderhund und Waschbär. Die Niederwildjagd (Patent II) umfasst Rehwild, Schneehase, Fuchs, Dachs, Baum- und Steinmarder, Marderhund und Waschbär sowie Kolkrabe, Elster, Eichelhäher, Rabenkrähe und Ringel-, Türken- und verwilderte Haustaube. Patent III gilt dem Haarraubwild, Patent IV dem Wasserwild: Stockente, Bastardente, Reiherente, Tafelente, Blässhuhn, Nilgans, Rostgans und Kormoran. Für die Regulierung des Steinwild- und Murmeltierbestandes gilt ein eigener Weg: Bestimmte Anforderungen und eine Anmeldung sind erforderlich, und die berechtigten Jäger werden durch Verlosung bestimmt. Die Versicherung ist nach Artikel 16 JSG obligatorisch; der Kanton hält fest, dass die minimale Deckungssumme der Haftpflicht von Jägerinnen und Jägern 2 Millionen Franken beträgt. Schwyz bietet an, diese Versicherung zusammen mit dem Erwerb des Jagdpatentes abzuschliessen: 33 Franken pro Jahr, Deckung 5 Mio. CHF in der Schweiz und 3 Mio. Euro im Ausland, weltweit gültig vom 1. September des laufenden bis 31. August des folgenden Jahres.