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Schwyz

Wildarten

Inhalt zu diesem Thema

Was jagdbar ist, Wildregion für Wildregion

Der Kanton veröffentlicht den Freigabestand nach Tierkategorie und Wildregion, während der Saison nachgeführt.

Schwyz veröffentlicht nicht bloss eine Artenliste, sondern eine Freigabetabelle nach Tierkategorie und Wildregion — Rigi, Muota, Mitte, Ausserschwyz —, die während der Saison nachgeführt wird. Der Stand per 1. September 2026 zeigt, wie sie zu lesen ist. Beim Rotwild sind der Stier und der Spiesser über Lauscherhöhe in allen vier Regionen geschützt; der Spiesser unter Lauscherhöhe und das Kahlwild — Hirschkuh, Schmaltier, Wildkalb, Hirschkalb — sind jagdbar. Eine Kontingentsregel verbindet beides: «Wer drei Stück Kahlwild innerhalb einer Wildregion erlegt, ist berechtigt zum Abschuss eines mehrendigen Stiers in derselben Wildregion.» Beim Gämswild ist der Bock geschützt, die galte Geiss und das Jahrtier sind jagdbar. Dieselbe Mechanik gilt: «Wer eine galte Geiss oder ein Jahrtier unterhalb von 1400 m ü. M. erlegt, ist berechtigt zum Abschuss eines Bocks unterhalb von 1400 m ü. M.» — oberhalb dieser Höhe bleibt der Bock im Allgemeinen geschützt. Beim Schwarzwild ist alles jagdbar ausser der laktierenden Bache, die geschützt ist.